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Die Nummern des Soldaten.


Im Jahre 1807 erschien in Paris die 1. Ausgabe des "Manuel d'Infanterie ou Résumé de tous les Règlemens, Décrets, Usages, Renseignemens, propres à cette Arme. Ouvrage renfermant tout ce que doivent savoir les sous-officiers." (Handbuch der Infanterie oder Zusammenfassung aller Reglements, Dekrete, Gebräuche und Hinweise für diese Waffe. Ein Werk, das alles beinhaltet, was die Unteroffiziere wissen müssen). Autor dieses Werkes war der damalige Major Etienne-Alexandre Bardin (1774-1841).

Im Jahre 1808, gab es eine 2. Ausgabe, das Datum der 3. Ausgabe kenne ich leider nicht, die 4. Ausgabe erschien 1813 mit der Bemerkung "Ouvrage adopté par décision de S. Exc. le Ministre de la Guerre pour l'instruction des Elèves de l'Ecole de Saint-Cyr." (Ein Werk, das aufgrund einer Entscheidung Seiner Exzellenz des Kriegsministers für den Unterricht der Schüler der Militärschule von Saint-Cyr verwendet wird). Eine Art 5. Ausgabe aus dem Jahre 1814 trägt den Titel: "Cours d'Instruction à l'usage des élèves sous-officiers d'infanterie appelés à l'école de Fontainebleau, Définitivement arrêté par la Commission formée dans la Garde impériale pour cette rédaction." (Instruktions-Kurs für den Gebrauch der Unteroffizier-Schüler der Infanterie, die an die Militärschule von Fontainebleau berufen worden sind. Endgültig genehmigt von der Kommission, die für diese Redaktion in der Kaisergarde gebildet worden ist).

Auf den Seiten 380 f. der 2. Ausgabe (die Texte der ersten vier Ausgaben sind identisch) schreibt Bardin:

Die verschiedenen Nummern des Soldaten.

320. Der Fourrier muß festlegen und wissen, was die verschiedenen besonderen Nummern für den einzelnen Soldaten sind, nämlich:

1. Die Nummer der Einschreibung in die Stammrolle [numéro d'inscription matriculaire] (Règlement de revues vom 25. Germinal an 13, Art. 7, Par. 8), die unveränderlich ist und deren Numerierung innerhalb des ganzen Regimentes fortlaufend ist.

2. Die Nummer der jährlichen Übersicht [numéro de contrôle annuel] (Règlement de revues vom 25. Germinal an 13, Art. 7, Par. 8), die sich jedes Jahr ändert und deren Numerierung nur innerhalb der Kompanie fortlaufend ist.

3. Die Nummer der Bekleidung und Ausrüstung [numéro d'habillement et équipement], die der Nummer der an den Soldaten ausgegebenen Bewaffnung [numéro d'armement] gleich sein muß. – Damit diese Nummer nicht mit der einer anderen Kompanie verwechselt wird, wird ihr stets ein bestimmter Buchstabe beigegeben (Règlement de comptabilité vom 8. Floréal an 8, Tit. 4, Art. 29 und 47), der die Kompanie bezeichnet.

Wenn ein Mann von seiner Kompanie zu einer anderen übergeht, erhät er eine neue Nummer.

Diese Nummer ist für sämtliche Tambours und Fifres diejenige ihres Instruments; für die Sapeurs diejenige ihrer Axt; für die Musiciens ist es eine besondere Kennzeichnung [marque].

4. Die Nummer der Reihenfolge der Körpergröße [numéro de rang de taille], welche ohne Unterschied für alle Caporaux und Soldats der Kompanie fortlaufend ist.

5. Die Nummer der Escouade [numéro d'escouade] (siehe die Übersichten am Ende des règlement de police vom 24. Juni 1792), welche den Rang festlegt, den er dort einnimmt, erleichtert die nächtlichen Appelle, und ist auf der Tafel an seinem Bett aufgeschrieben (Règlement de police vom 24. Juni 1792, Tit. 2, Art. 8).

6. Die Nummer des Bettes, in dem er schläft.

[Anmerkung:] Von allen diesen Nummern sind nur die Nummer der Stammrolle und die der Bewaffnung feststehend, alle anderen können geändert werden. Es gibt außerdem noch bei bestimmten Anlässen vergebene Nummern [éventuels], wie die Nummer im Gliede beim Exerzieren [numéro d'exercice] (siehe Règlement d'exercice vom 1. August 1791, Beginn der Pelotons-Schule), und die Nummern der Wachmannschaften [numéro des factionnaires].

Zu den Nummern der an den Soldaten ausgegebenen Bewaffnung findet sich ergänzend auf Seite 328:

267. [...] Die vierzehn ersten Gewehre gehören unveränderlich den Unteroffizieren, nämlich die sechs ersten den Sergens [einschließlich des Sergent-major] und Fourriers, und die acht anderen den Caporaux.

Im "Cours d'Instruction" von 1814 findet man (Seiten 233 f.):

Zweiundzwanzigste Lektion.

Markierungen und Numerierung.

Art. 1. Die verschiedenen Nummern des Soldaten.

Die Reglements schreiben für den einzelnen Soldaten verschiedene besondere Nummern vor, nämlich:

1. Die Nummer der Einschreibung in die Stammrolle [numéro d'inscription matriculaire], die unveränderlich ist und deren Numerierung innerhalb des ganzen Regimentes fortlaufend ist. Jeder Soldat, der neu hinzukommt, erhält am Tage seiner Eingliederung eine noch nicht vergebene Nummer. Die Nummern vermißter oder aus den Listen gestrichener Soldaten dürfen nicht wieder vergeben werden. Wenn die vermißten oder aus den Listen gestrichenen Soldaten erneut in den Truppenteil eintreten und sie ihre Anciennität [rang d'ancienneté] nicht verlieren sollen, erhalten sie ihre alte Nummer zurück. Wenn sie ihre Anciennität verlieren, müssen sie eine neue Nummer erhalten, dies wird bei ihrer alten Nummer vermerkt. Die Einträge in die Stammrolle [cases du contrôle-matricule] werden niemals ausgestrichen [bâtonnées], hierin vor allem unterscheiden sie sich von den Einträgen in die jährliche Übersicht [cases du contrôle annuel].

2. Die Nummer der jährlichen Übersicht [numéro du contrôle annuel], die sich jedes Jahr ändert und deren Numerierung nur innerhalb der Kompanie fortlaufend ist. Bei Abgängen werden die frei gewordenen Einträge ausgestrichen, und die Nummern bleiben bis zum Ende des Jahres frei, sie dürfen an niemanden vergeben werden, auch nicht an diejenigen, denen sie vorher gehört haben, egal ob diese ihre Anciennität behalten oder nicht.

3. Die Nummer der Bekleidung und Ausrüstung [numéro d'habillement et équipement], die der Nummer der an den Soldaten ausgegebenen Bewaffnung [numéro d'armement] gleich sein muß: Diese Nummer darf nicht höher sein als die Etat-Stärke [nombre constitutionnel] an Unteroffizieren, Soldaten und Tambours, aus denen sich die Kompanie zusammensetzt. Diese Nummer ist dieselbe wie die der Gewehre [fusils], Äxte [haches] der Sappeurs, Hörner [cornets], Querpfeifen [fifres], Trommeln [caisses de tambour] und Musikinstrumente [instrumens de musique]. Daher können die Nummern einer Kompanie der Linie die Zahl Einhundertsiebzehn nicht überschreiten, keine dieser Nummern darf frei bleiben, es sei denn, die Kompanie wäre unvollzählig. Die einhunderfünfzehn ersten Nummern gehören zu den Gewehren, die Einhundertsechzehn und die Einhundertsiebzehn gehören zu den Trommeln oder zu den Hörnern. Die Gewehre der Sergens [einschließlich des Sergent-Major] haben immer die Nummern von Eins bis Fünf, die der Caporaux die Nummern von Sechs bis Vierzehn.

Damit diese Nummern nicht mit der einer anderen Kompanie verwechselt werden, wird ihnen stets ein bestimmter Buchstabe beigegeben, der die Kompanie bezeichnet. Die Grenadierkompanien werden so bezeichnet: Gr. 1.; Gr. 2. &c.

Die vierundzwanzig Buchstaben des Alphabets werden den vierundzwanzig anderen Kompanien gegeben: es wird immer ein Buchstabe hinzugefügt. Wenn der Soldat von einer Kompanie in eine neue übertritt, erhält er eine neue Nummer.

4. Die Nummer der Reihenfolge der Körpergröße [numéro de rang de taille], welche ohne Unterschied für alle Caporaux und Soldats der Kompanie fortlaufend ist und alle sechs Monate neu vergeben werden muß.

5. Die Nummer der Escouade und der Subdivision, zu der der Soldat gehört.

6. Die Nummer, die er innerhalb der Escouade hat, sie erleichtert die nächtlichen Appelle, und ist auf der Tafel an seinem Bett aufgeschrieben.

7. Die Nummer des Bettes, in dem er schläft.



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