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Die Waffen schultern, nachdem der Hahn gespannt worden ist.


Im Jahre 1825, veröffentlichte F. P. Lelouterel, "ehemaliger Capitaine Adjudant-Major und jetzt Trésorier des 46e Régiment d'Infanterie de Ligne", in Paris sein "Manuel encyclopédique et alphabétique de l'officier d'infanterie." (Enzyklopädisches und alphabetisches Handbuch des Offiziers der Infanterie.). Darin zitiert er (S. 258 f.) ein ministerielles Rundschreiben vom 17. Mai 1822, welches die Bewegungen angibt, um den gespannten Hahn einer Muskete wieder in Ruherast zu bringen und die Muskete zu schultern.

Bis weitere Quellen auftauchen, kann dies als Orientierung für die Vorgehensweise in der Republik und im Kaiserreich dienen.

Das Kommando ist nicht angegeben, doch lautete es sicherlich einfach: Portez - vos armes ! (Schultert's - Gewehr !).

Die Waffen schultern, nachdem der Hahn gespannt worden ist; drei Bewegungen.

2452. Erste Bewegung. Sich wieder nach vorne drehen, wobei man die Waffe vor die Mitte des Körpers bringt, der Daumen der linken Hand auf Höhe des Kinns, und der kleine Finger auf der Schlagfeder, den Daumen der rechten Hand auf den Kopf des Hahns setzen, mit dem Zeigefinger auf den Abzug drücken, zugleich den Hahn festsetzen, indem man ihn bis nahe an die Batterie gleiten läßt und ihn dann zurückzieht, bis der Haken des Abzugsbügels in die Ruherast fällt, was man an dem leichten Geräusch, welches diese Bewegung verursacht, bemerkt. (Ministerielles Rundschreiben vom 22. Mai 1822.)

2453. Zweite Bewegung. Die Waffe mit der rechten Hand drehen, den Lauf auswärts, sie senken und sie in die linke Schulter setzen, die linke Hand unter dem Kolben und die rechte locker am Kolbenhals. (Ministerielles Rundschreiben vom 22. Mai 1822.)

2454. Dritte Bewegung. Die rechte Hand in ihre Position fallen lassen. In der Position des ersten Gliedes erhebt sich der Soldat [bei der ersten Bewegung] rasch, indem er den rechten Absatz neben dem linken setzt und seine Waffe wie in der ersten Bewegung beschrieben hochnimmt. (Rundschreiben vom 22. Mai 1822.)



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